Rahmenbedingungen bei psychotherapeutischen Gesprächen


Kostenrefundierung

Als Psychotherapeutin bin ich berechtigt mit jeder in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkasse und entsprechender Indikation (Diagnose nach ICD-10), also "krankheitswertigen Symptomen" gemeinsam mit Ihnen eine teilweise Kostenübernahme zu beantragen. Je Arbeitseinheit leisten die Krankenkassen, nach Beantragung, eine Teilrefundierung (GKK € 28,-; BVA € 40,-; KFA € 28,-; SVA € 40,-; SVB € 50,-; LKUF  €47,70). Andere Krankenkassen sind möglich.

Teilweise übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Psychotherapie, bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrer Versicherung.

 

Die Kosten für Psychotherapie sind steuerlich absetzbar.

 

Absageregelung

Ich ersuche Sie im Falle einer Terminverschiebung oder Absage mich so früh wie möglich zu informieren. Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Wird nicht oder kurzfristiger abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu bezahlen.

 

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

Der § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen (...) über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

 

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.